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   FG Niedersachsen, 28.01.2010 - 1 K 102/09   

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https://dejure.org/2010,32370
FG Niedersachsen, 28.01.2010 - 1 K 102/09 (https://dejure.org/2010,32370)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.01.2010 - 1 K 102/09 (https://dejure.org/2010,32370)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - 1 K 102/09 (https://dejure.org/2010,32370)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bezeichnung des Klagebegehrens durch den Antrag in der Klageschrift

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Steuerliche Anerkennung von Fahrtenbüchern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 65
    Zur Bezeichnung des Klagebegehrens durch den Antrag in der Klageschrift

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Bezeichnung des Klagebegehrens durch den Antrag in der Klageschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.11.1979 - GrS 1/78

    Sachentscheidung - Mündliche Verhandlung - Voraussetzung einer Sachentscheidung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.01.2010 - 1 K 102/09
    Zu der Bezeichnung des Klagegegenstands gehört, dass das Ziel der Klage hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht wird (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 26. November 1979 GrS 1/78, BStBl II 1980, 99); denn das Gericht kann dem aus § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO sich ergebenden Verbot, über das Klagebegehren hinauszugehen, nur entsprechen, wenn der Kläger den Umfang des begehrten Rechtsschutzes bestimmt hat.
  • BFH, 17.10.1996 - V B 75/96

    Verfahrensmangel der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.01.2010 - 1 K 102/09
    Entspricht die eingereichte Klage den in § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO genannten Erfordernissen, ist eine gleichwohl verfügte Ausschlussfrist hinfällig (BFH-Beschluss vom 17. Oktober 1996 V B 75/96, BFH/NV 1997, 415); entspricht sie ihnen nicht, ist die Klage unzulässig.
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