Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 28.01.2010 - 1 K 102/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,32370) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Bezeichnung des Klagebegehrens durch den Antrag in der Klageschrift
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Steuerliche Anerkennung von Fahrtenbüchern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 65
Zur Bezeichnung des Klagebegehrens durch den Antrag in der Klageschrift - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zur Bezeichnung des Klagebegehrens durch den Antrag in der Klageschrift
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 28.01.2010 - 1 K 102/09
- BFH, 09.06.2011 - X B 47/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 26.11.1979 - GrS 1/78
Sachentscheidung - Mündliche Verhandlung - Voraussetzung einer Sachentscheidung - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.01.2010 - 1 K 102/09
Zu der Bezeichnung des Klagegegenstands gehört, dass das Ziel der Klage hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht wird (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 26. November 1979 GrS 1/78, BStBl II 1980, 99); denn das Gericht kann dem aus § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO sich ergebenden Verbot, über das Klagebegehren hinauszugehen, nur entsprechen, wenn der Kläger den Umfang des begehrten Rechtsschutzes bestimmt hat. - BFH, 17.10.1996 - V B 75/96
Verfahrensmangel der Verletzung rechtlichen Gehörs
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.01.2010 - 1 K 102/09
Entspricht die eingereichte Klage den in § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO genannten Erfordernissen, ist eine gleichwohl verfügte Ausschlussfrist hinfällig (BFH-Beschluss vom 17. Oktober 1996 V B 75/96, BFH/NV 1997, 415); entspricht sie ihnen nicht, ist die Klage unzulässig.